Photovoltaikstrom auch für Mieter: Kommt jetzt der Durchbruch? – Ein Artikel von BR24

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Das Modell „Mieterstrom“ gibt es seit 2017 – mit dem Ziel, dass auch Menschen ohne eigenes Haus von günstigem Strom aus Photovoltaik profitieren können. Genutzt wurde es bisher aber nur selten. Nun gibt es Anzeichen, dass sich das ändern könnte.

Die städtische Wohnbaugesellschaft Thannhausen im schwäbischen Landkreis Günzburg ist in diesem Jahr in das Modell Mieterstrom eingestiegen. Seit März bekommen die Mieter von 20 Wohnungen ihren Strom billiger, weil er zum Großteil aus der Photovoltaik vom Dach über ihnen stammt. 28 Cent pro Kilowattstunde, 6,50 Euro pro Monat. „Unser Ziel dabei ist – neben dem Umweltschutz – vor allem, die Kosten unserer Mieter zu reduzieren“, erläutert Geschäftsführer Guido Zieher.

Das Wohnungsunternehmen selbst hat keinen Profit dabei, aber auch wenig Aufwand – es stellt lediglich das Dach zur Verfügung. Den Bau der Photovoltaikanlagen und das Stromgeschäft übernimmt ein Dienstleister, die „ESS Kempfle GmbH“ aus dem benachbarten Leipheim.

Die Idee hinter dem Modell Mieterstrom

So oder so ähnlich hatten es sich die Initiatoren des Mieterstromgesetzes vorgestellt, das seit 2017 gilt. Nicht nur Eigenheimbesitzer sollen von den Möglichkeiten der Photovoltaik profitieren, sondern auch Mieter.

Allerdings hatte das Modell Mieterstrom in den Jahren danach nur wenig Erfolg. Es galt als zu aufwendig und bürokratisch, die frühere Große Koalition im Bund hatte den Strom vom Dach über der eigenen Wohnung zudem mit Abgaben belastet. Obwohl gleichzeitig für jede Kilowattstunde Mieterstrom Fördergeld fließt, lohnte es sich dadurch in vielen Konstellationen zu wenig.

Rahmenbedingungen haben sich verbessert

Diese Rahmenbedingungen ändern sich jedoch. Zum einen ist seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine der Preis von Strom aus dem allgemeinen Netz deutlich gestiegen, es gibt also durch Nutzung von Photovoltaik ein größeres Sparpotenzial. Zum anderen bemüht sich die Ampelkoalition, die Rahmenbedingungen für Mieterstrom zu verbessern.

So ist die EEG-Umlage generell weggefallen. Es gelten Erleichterungen bei den vorgeschriebenen Zählern, die die Kosten für den Einbau von Mieterstromanlagen im Bestand gesenkt haben. Die Begrenzung der Anlagengröße auf 100 Kilowatt ist entfallen, es wurde erleichtert, mehrere PV-Anlagen zusammenzufassen, und Anlagen dürfen auch auf Nebenanlagen zum Wohngebäude installiert werden.

Mehr Mieterstrom – aber auf niedrigem Niveau

All das hat durchaus schon einen Effekt gehabt. Er war aber noch nicht durchschlagend. Nach Angaben des Branchenverbands BSW Solar hat sich bundesweit die Anzahl der geförderten Mieterstromanlagen zuletzt innerhalb eines Jahres verdoppelt – allerdings auf sehr niedrigem Niveau, auf jetzt 2.400 Anlagen in ganz Deutschland (Stand Oktober 2023).

Nicht mitgerechnet sind hier allerdings Mieterstromanlagen, die auf die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verzichten, zu ihnen gibt es keine Statistik. Ulrich Müller von ESS Kempfle etwa sieht es als lukrativer an, Mieterstrom außerhalb des EEG zu gestalten. Die Mieterstromförderung von rund zwei Cent pro Kilowattstunde werde von dem Aufwand durch zusätzliche Auflagen aufgefressen.

Es braucht mieterfreundliche Immobilienbesitzer

Generell gilt: In Neubauten lohnt sich Mieterstrom eher als im Bestand, weil die nötigen Installationen gleich mitgeplant werden können und zum Beispiel nicht eigens ein Gerüst gebaut werden muss. Bei großen Wohnanlagen lohnt sich Mieterstrom mehr als bei kleinen, weil sich der nötige Aufwand durch mehr Abnehmer teilt. Und in der Regel braucht es mieterfreundliche Immobilienbesitzer, denn sparen sollen bei diesem Modell ja vor allem die Mieterinnen und Mieter. Allerdings verbessert sich durch geringere Nebenkosten auch die Vermietbarkeit der Wohnungen – was den Wert der Immobilie erhöht.

Wenn der Besitzer des Hauses den Profit aus der Photovoltaik selbst einstreichen will, hat er alternativ auch die Möglichkeit, den Strom ins Netz einzuspeisen. Das passiert teilweise auch bei der Wohnbaugesellschaft Thannhausen – sie nutzt diese Einnahmen allerdings, um die allgemeinen Nebenkosten zum Beispiel für die Aufzüge zu senken – sodass das Geld hier auch wieder bei den Bewohnern des Hauses ankommt.

Ampel plant weitere Erleichterungen für Mieterstrom

Für die nahe Zukunft sind weitere gesetzliche Erleichterungen für Mieterstrom geplant. Sie sind Teil des sogenannten „Solarpakets I“, das schon seit August als Gesetzentwurf der Ampelkoalition vorliegt und nun – nach einiger Verzögerung – wohl Anfang 2024 vom Bundestag verabschiedet werden soll.

Damit soll dann auch auf Gewerbe- und Bürogebäuden Mieterstrom möglich werden. Vor allem aber wird alternativ zum bisherigen Mieterstrom ein ganz neues Modell für die Nutzung von Photovoltaik in Mehrfamilienhäusern eingeführt: die sogenannte „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“.

Bisher braucht es meist einen Dienstleister

Dabei ist der wesentliche Unterschied zum Mieterstrom, dass der Anbieter nicht für die Vollversorgung der Mieter verantwortlich ist. Sondern alle Bewohner des Hauses bekommen nur dann Strom, wenn die Photovoltaikanlage auf dem Dach auch liefert, und behalten ansonsten ihre bisherigen Stromverträge. Das bedeutet eine wesentliche Vereinfachung. Das klassische Mieterstrommodell erzwingt es in der Praxis, einen externen Dienstleister einzuschalten, der auch bezahlt werden muss. Denn Hauseigentümer oder Immobilienunternehmen wollen in der Regel ja nicht auch noch Stromversorger werden.

Künftig soll es auch in Eigenregie gehen

Wenn künftig einfacher Solarstrom innerhalb des Gebäudes weitergegeben werden kann, ohne die gesamte Stromversorgung für die Teilnehmer organisieren zu müssen, wird das nach Einschätzung von BSW Solar auch in Eigenregie umsetzbar sein. Dieses Modell eigne sich deshalb besonders für kleine Mehrfamilienhäuser. In Deutschland gibt es mehr als sechs Millionen solcher Wohngebäude mit zwei bis zwölf Wohneinheiten, die bisher beim Mieterstrom meist außen vor geblieben sind.

Münchner Stadtwerke: Mieterstrom für städtische Wohnungen

Auf eine baldige Umsetzung dieser Erleichterungen hoffen auch die Stadtwerke München (SWM), die seit einiger Zeit ebenfalls ins Geschäft mit Mieterstrom eingestiegen sind. Sie berichten von einer hohen Nachfrage nach Mieterstrom, die SWM haben heuer fünf solcher Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern errichtet – in Planung sind weitere 30. „Insgesamt ist die Projekt-Pipeline der SWM für 2024 damit schon sehr gut gefüllt“, schreibt ein Unternehmenssprecher auf BR-Anfrage.

De SWM bauen zwar auf das Modell – allerdings vor allem auf den Häusern von Wohnungsgesellschaften in öffentlichem Besitz – wie GWG, Gewofag (Stadt München) und Stadibau (Freistaat Bayern). Eine weitere „Energiepartnerschaft“ besteht laut SWM mit der Versicherungskammer Bayern.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am 04.12.2023 um 06:17 Uhr
ARTIKEL VON Lorenz Storch

 

 

 

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