Gewerbesteuer bei PV-Anlagen

Was es in Bezug auf die Gewerbesteuer bei PV-Anlagen zu beachten gilt? Das erklären wir in diesem Ratgeber.
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Lesezeit: ca. 8 Minuten

Muss ich für meine PV-Anlage ein Gewerbe anmelden? Wenn ja, was muss ich steuerlich beachten? Wir zeigen’s!

Hinweis zum Steuer-Ratgeber

Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen ersten Überblick über steuerrechtliche Regelungen bei Photovoltaikanlagen.

Unser Tipp: Informieren Sie sich vor dem Kauf einer Anlage bei Ihrem Steuerberater, der Sie ausführlich berät.

Steuerrechtliche Vorschriften können sich ändern. Aus diesem Grund übernehmen wir keine Garantie für die in diesem Ratgeber veröffentlichten Informationen.

Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die auf gewerbliche Einkünfte erhoben wird. Gewerbesteuerpflichtig ist jedes Unternehmen, das Einkünfte erzielt, unabhängig von der Unternehmensform.

Wie hoch die Gewerbesteuer ist, hängt davon ab, in welcher Stadt / Gemeinde das Unternehmen seinen Sitz hat. Der Steuersatz errechnet sich aus der Steuermesszahl 3,5 Prozent und einem individuellen Gewerbesteuerhebesatz, den die Stadt/Gemeinde festlegt. Meist beträgt der Gewerbesteuerhebesatz von Städten und Gemeinden mindestens 200 Prozent, was zu einem Gewerbesteuersatz von 7 Prozent führt. Die Berechnung für Ihren Standort übernimmt das Finanzamt. Für persönliche Kalkulationen empfehlen wir, großzügig zu kalkulieren und mit einem Gewerbesteuersatz von 14 Prozent zu rechnen.

Geregelt wird die Gewerbesteuer im Gewerbesteuergesetz (GewStG). Sie wird quartalsweise gezahlt und ist mit einer vierteljährlichen Vorauszahlung zur Mitte des Quartals fällig.

Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Ganz allgemein: Wenn Sie eine Tätigkeit nicht als Liebhaberei, sondern mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben. In Bezug auf Ihre Photovoltaikanlage macht die Nutzung den Unterschied aus:

Nutzen Sie den erzeugten Solarstrom zu 100 Prozent zur Eigenversorgung, liegt keine gewerbliche Tätigkeit vor. Sie müssen dann kein Gewerbe anmelden und demnach auch keine Gewerbesteuer zahlen.

Wenn Sie jedoch einen Teil des Solarstroms verkaufen, zum Beispiel über die Einspeisevergütung, kann Ihnen eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden – was eine Gewerbeanmeldung bedingt. Ob Ihre PV-Anlage als Liebhaberei oder Gewerbe gewertet wird, entscheidet die Höhe des Gewinns:

  • Anlagen bis 30 kWp wird ab 2023 ein so niedriger Gewinn unterstellt, dass Sie mit einer solchen Anlage pauschal von der Gewerbeanmeldung und der Gewerbesteuer befreit sind. Diese Regelung gilt rückwirkend bis 2022. Außer natürlich, die Anlage steht auf Betriebsgelände.
  • Bei Anlagen über 30 kWp liegt die Grenze bei 24.500 Euro Gewinn im Jahr (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG.). Überschreiten Sie diesen, betreiben Sie Ihre Anlage mit Gewinnerzielungsabsicht. Sie müssen dann ein Gewerbe anmelden. Wie Sie das machen, erklären wir unten.

Wenn die PV-Anlage auf einem Firmengelände oder einem fremdgenutzten Gelände installiert wird, muss sie natürlich auch gewerbesteuerlich berücksichtigt werden. Das geschieht dann über die Buchhaltung im Unternehmen.

Anlagen < 30 kWp

PV-Anlagen mit weniger als 30 kWp Nennleistung sind pauschal von der Gewerbesteuer befreit. Betreiben Sie eine solche Anlage, entfällt damit auch die Anmeldepflicht bei der Gemeinde und beim Finanzamt. Nur dem Netzbetreiber müssen Sie Ihre PV-Anlage trotzdem melden.

IHK-Mitgliedschaft

Wenn Sie mit Ihrer PV-Anlage > 30 kWp Nennleistung ein Gewerbe anmelden, sind Sie auch dazu verpflichtet, bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mitglied zu werden, nachzulesen in § 2 Nr. 1 im IHKG. Dazu wird sich Ihre lokale IHK bei Ihnen melden, sobald Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben. Bei einem Ertrag bis 5.200 Euro im Jahr ist die Mitgliedschaft in der IHK kostenlos. Diesen Ertrag erzielen in der Regel Photovoltaikanlagen bis 30 kWp, weshalb diese pauschal von der gesetzlichen Mitgliedschaft befreit sind. Mit größeren PV-Anlagen kommen Sie über diese Ertragsgrenze. Der genaue Mitgliedsbeitrag hängt von Ihrem Jahresertrag ab und wird Ihnen von Ihrer IHK mitgeteilt werden.

Gewerbesteuererklärung

Die Gewerbesteuererklärung erstellen Sie für PV-Anlagen, für die Sie ein Gewerbe angemeldet haben. Keine Sorge, es ist gar nicht so schwierig!

Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) erstellen

Im ersten Schritt erstellen Sie eine Einnahmeüberschussrechnung. Diese können Sie formlos in einem Text- oder Tabellenprogramm aufsetzen. Es handelt sich dabei um eine Tabelle, bei der die ersten Spalte alle Ausgaben und die zweite Spalte alle Einnahmen listet, die Sie im vergangenen Jahr mit der Photovoltaikanlage gemacht haben. Ganz unten bilden Sie eine Summe. Dieses Dokument sollten Sie sich speichern. Es dient Ihnen als Referenz für die Steuererklärung und gibt Ihnen auch bei Rückfragen einen schnellen Überblick.

Betriebseinnahmen

  • Vergütung für den ins Netz eingespeisten Solarstrom, z. B. die EEG-Einspeisevergütung
  • Betrag für den Eigenverbrauch inkl. Umsatzsteuer

Ermittlung Eigenverbrauch

Eigenverbrauch in kWh ermitteln

Zuerst ermitteln Sie den Eigenverbrauch in kWh. Wenn Sie eine PV-Anlage bis zu 10 kWp im Einsatz haben, erfassen Sie pro Kalenderjahr zwei Werte, um den Eigenverbrauch zu messen:

Der Zweirichtungszähler zeigt die Energie an, die ins Netz eingespeist wurde.

Der Wechselrichter zeigt die insgesamt erzeugte Strommenge an.

Ziehen Sie einfach die eingespeiste Strommenge von der insgesamt erzeugten Strommenge ab, schon haben Sie den Eigenverbrauch in kWh.

Wert des Eigenverbrauchs in Euro ermitteln

Um den Eigenverbrauch zu ermitteln, haben Sie drei Möglichkeiten:

  1. Pauschale Ermittlung Dafür setzen Sie den Pauschalbetrag von 20 Cent/kWh an und haben somit keinen großen Rechenaufwand.
  2. Ansetzen des Wiederbeschaffungswerts Wenn Sie sich für diese Möglichkeit entscheiden, setzen Sie den Preis pro Kilowattstunde an, den Sie zahlen müssten, wenn Sie keinen eigenen Strom erzeugen würden. Diese Variante ist meistens finanziell günstiger als der Pauschalpreis.
  3. Herstellungskosten Sie ermitteln die Betriebsausgaben bei der Finanzierung, inklusive Abschreibung und Zinsen, sowie den prozentualen Anteil des Eigenverbrauchs.

Betriebsausgaben

  • Abschreibung des Kaufpreises, auf 20 Jahre verteilt, jährlich 5 %
  • Zinsen für den Kredit, mit dem Sie die PV-Anlage finanzieren
  • Reparatur- und Wartungskosten
  • Reinigungskosten
  • Versicherungen

Gewerbliche Einnahmen zur Steuererklärung hinzufügen

Um Ihre EÜR in die Steuererklärung zu übernehmen, müssen Sie zwei Anlagen hinzufügen:

Beginnen Sie mit dem Formular „EÜR“.

Nutzen Sie hier die Steuernummer, die Ihnen für Ihr Gewerbe zugeteilt wurde. Listen Sie dann die von Ihnen gesammelten Betriebseinnahmen und -ausgaben. Bei Entnahmen und Einlagen tragen Sie jeweils die gesamten Einnahmen beziehungsweise Ausgaben ein, da die Beträge in der Regel über Ihr Privatkonto abgewickelt werden.

Anschließend folgt die Anlage „G“, kurz für „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“.

Fügen Sie das Formular als Anlage zu Ihrer Einkommensteuererklärung hinzu. Tragen Sie dann ein, was Sie mit Ihrer PV-Anlage verdient haben, also den Gesamtgewinn oder -verlust aus der EÜR.

Ratgeber: Einkommensteuer bei PV-Anlagen

Wie müssen Sie Ihre PV-Anlage in der Einkommensteuer berücksichtigen? Alles dazu erfahren Sie hier!

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Gewerbesteuer

Um das Gewerbe für Ihre PV-Anlage anzumelden, müssen Sie zwei Seiten bedenken: die

Anmeldung beim Ordnungsamt und die beim zuständigen Finanzamt.

Zur Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt, finden Sie online oder vor Ort ein entsprechendes Formular. Je nachdem, wie fortschrittlich das entsprechende Ordnungsamt ist. Für die Anmeldung zahlen Sie eine kleine Gebühr, die je nach Stadt bei circa 15 bis 65 Euro liegt.

Um Ihr Gewerbe auch beim Finanzamt anzumelden, besorgen Sie sich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Auch diesen gibt’s online oder vor Ort. Die Anmeldung ist kostenlos. Nach Erfassung Ihrer Daten wird Ihnen Ihre Steuernummer per Post zugeschickt.

Wenn Sie ein Gewerbe für Ihre PV-Anlage anmelden, benötigen Sie natürlich auch eine Steuernummer für das Gewerbe. Diese erhalten Sie zusammen mit der Gewerbeanmeldung vom Finanzamt. Füllen Sie den bundesweit einheitlichen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ aus, den Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums herunterladen können. Im Fragebogen machen Sie folgende Angaben:

  • Höhe des voraussichtlich erzielten Umsatzes
  • Ihr Produkt, mit dem Sie den Umsatz erzielen, in diesem Fall Solarstrom
  • Ob Sie eine Umsatzsteuernummer beantragen und Umsatzsteuer zahlen wollen

Wenn Sie Kleinunternehmer sind und Ihr Umsatz bei maximal 22.000 Euro brutto im Jahr liegt, haben Sie die Wahl. Wenn Sie sich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden, anstatt für die Regelbesteuerung, müssen Sie keine 19 Prozent Umsatzsteuer zahlen. Mehr dazu im Ratgeber „Umsatzsteuer“.

Hinweis: Die Obergrenze von 22.000 Euro gilt für alle unternehmerischen Tätigkeiten. Das heißt, wenn Sie nicht nur als Stromerzeuger, sondern auch als Freiberufler tätig sind, müssen Sie den Umsatz Ihrer Tätigkeiten addieren.

Keine Sorge, wenn Sie eine neuere Photovoltaikanlage auf dem Dach betreiben und keine weiteren Einkünfte aus selbstständiger, gewerblicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit haben, dann bleiben Sie unter 22.000 Euro Umsatz im Jahr. Für mehr Umsatz benötigen Sie eine Anlage mit über 100 kWp Leistung, wofür das Dach über 300 Quadratmeter groß sein muss.

Nein. Das gilt nur, wenn die PV-Anlage als Kapitalgesellschaft betrieben wird. Wenn Sie zum Betrieb Ihrer PV-Anlage ein Gewerbe anmelden, müssen Sie sich um diese Steuerart keine Gedanken machen.

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