Photovoltaik-Ratgeber Themen Förderung Förderung Photovoltaik

Förderung Photovoltaik

Das müssen Sie 2022 dazu wissen!
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Lesezeit: ca. 33 Minuten

Ein Überblick über Förderangebote von Bund, Ländern und Kommunen und wie Sie diese kombinieren können.

Förderung Photovoltaik im Überblick

Eine PV-Anlage ist eine Investition in eine grüne Zukunft – das unterstützt der Staat auf vielen Ebenen. Generell wird zwischen zwei Förderarten unterschieden: der einmaligen Investitionsförderung für die Anschaffung und der regelmäßigen Förderung des Betriebs. Ersteres gibt es zum Beispiel über die KfW. Die Betriebsförderung erfolgt in Form der Einspeisevergütung und wird über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Aber darauf gehen wir später noch einmal genauer ein. Wichtig ist, darauf zu achten, in welcher Form das jeweilige Förderangebot auszahlt.

In dieser Form können Sie eine Photovoltaik Förderung erhalten:

als Einmalzuschuss
als zinsgünstigen Kredit
als Tilgungszuschuss
als Vergütung pro Kilowattstunde

Wir empfehlen Ihnen, sich umfassend zu allen Fördermöglichkeiten zu informieren, um die für Ihre Anlage beste Lösung zu finden. Tun Sie das möglichst frühzeitig, denn viele Förderungen müssen beantragt werden, bevor Sie einen Kaufvertrag abschließen. Ist es dafür schon zu spät, lesen Sie trotzdem weiter. Auch dann kann man an einigen Stellen gegebenenfalls noch Fördergelder nachträglich beantragen.

Gut zu wissen:
Sie können alle Förderprogramme jederzeit über die Förderdatenbank des Bundes finden.

Und: Seit 1. November 2021 müssen Sie einen Energieberater hinzuziehen, wenn Sie ein Haus sanieren. Eine solche Beratung ist auch die Voraussetzung bei vielen Förderprogrammen, damit die umgesetzten Maßnahmen sinnig sind. Die Beratung muss von der dena zertifiziert sein – eine vollständige Liste finden Sie hier.

Förderangebote vom Bund

Zinsgünstiger Kredit über die KfW

Zu den bekanntesten Förderanstalten im Baubereich zählt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die auch den Einbau von PV-Anlagen fördert. Förderfähig sind dabei nicht nur der Aufbau, sondern auch die Planung und Projektierung Ihrer PV-Anlage inklusive eines Stromspeichers. Früher wurde hier getrennt und Stromspeicher wurden separat über das Programm 275 der KfW gefördert. Heute wird alles zur PV-Anlage über das Programm 270 geregelt – auch die Erweiterung einer Bestandsanlage. Selbst die Dachsanierung, die ein Altbau für die Installation einer PV-Anlage oft erfordert, können Sie durch die KfW-Förderung abdecken.

Damit Sie sich die Fördergelder sichern können, darf Ihre Anlage nicht auf einem Gebäude installiert werden, das für die Stromerzeugung errichtet wurde. Da die Anlagen im Privatbereich in der Regel auf Wohnhäusern verortet sind, stellt das kein Problem dar. Als Privatperson müssen Sie zudem einen Teil des selbst erzeugten Stroms einspeisen, können also nicht alles selbst nutzen. Durch die erhöhte Stromerzeugung im Sommer stellt aber auch das kein Problem dar. Sie können zudem den Kredit mit der Einspeisevergütung kombinieren, die wir im nächsten Absatz erklären. 

Der KfW-Kredit 270 im Überblick:

Ab 1,44 % effektivem Jahreszins
Zinsbindung: 5, 10, 15 oder 20 Jahre
Bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten
Auszahlung: 100 %
Laufzeit: 5, 10, 15, 20 oder 30 Jahre, mindestens aber 2 Jahre
Tilgungsfreie Anlaufjahre: 1 bis 5 Jahre
Außerplanmäßige Tilgung gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Abrufbar innerhalb von 12 Monaten nach Zusage, in einer Summe oder Teilbeträgen

Zur Beantragung des Kredits können Sie online über die Website der KfW schon einmal alle Unterlagen vorbereiten. Diese bringen Sie dann zu einem Gespräch mit Ihrer Bank mit. Heutzutage unterstützen die meisten Banken die Beantragung des KfW-Kredits, darunter die Sparkassen, die Commerzbank und – ab einem Kreditvolumen von 25.000 Euro – auch die Deutsche Bank.

Einspeisevergütung laut dem EEG

Förderung der Einspeisung

Die Basics

Wenn Sie sich mit dem Thema PV-Anlagen befassen, haben Sie sicher schon von der Einspeisevergütung gehört. Die Einspeisevergütung ist ein Modell, das sich seit Jahren für Betreiber von PV-Anlagen bewährt hat – und damit vielleicht auch für Sie eine gute Lösung? Die Einspeisevergütung wird über das Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt, kurz EEG. Die Höhe wird bei der Inbetriebnahme der Anlage fixiert und hängt von der Größe Ihrer Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab. Für Anlagen bis 10 Kilowatt Peak (kWp) Leistung, die im April 2022 in Betrieb genommen werden, bekommen Sie zum Beispiel 6,53 Cent pro eingespeister kWh. Die Werte veröffentlicht die Bundesnetzagentur auf ihrer Website im Bereich „Fördersätze für Solaranlagen und Mieterstrom“. Einmal festgelegt, erhalten Sie 20 Jahre lang den gleichen Vergütungssatz. Eine schnelle Inbetriebnahme lohnt sich, denn durch den starken Ausbau des PV-Netzes in Deutschland folgt die Einspeisevergütung seit Jahren einem leichten Abwärtstrend.

Die Einspeisevergütung im Überblick: 

Wird nur noch für Anlagen bis 100 kWp gewährt
Höhe wird gesetzlich vom EEG geregelt, abhängig von Anlagengröße und Zeitpunkt der Inbetriebnahme
Laufzeit: 20 Jahre, plus Rumpfjahr, in dem die Anlage in Betrieb geht, Höhe bleibt unverändert
Sinkt voraussichtlich ab Feb. 2023 nur noch halbjährig
Bei einer Volleinspeisung gelten ab Mitte 2022 eigene Vergütungssätze
Es können Investitionsrenditen zwischen 6 – 8% erzielt werden
Der Degressionsmechanismus

Da es bei der Einspeisevergütung darum geht, den Ausbau von Photovoltaikanlagen zu fördern, ändert sich die Höhe der Einspeisevergütung regelmäßig. Schließlich geht ja auch der PV-Ausbau voran und muss immer weniger gefördert werden. Grundlage für die Anpassungen der Einspeisevergütung ist der sogenannte „Degressionsmechanismus“. Einmal im Quartal wird im Rahmen dessen der erreichte Zuwachs im PV-Bereich mit dem Zielkorridor für das letzte Quartal verglichen. Wurden mehr Anlagen gebaut als geplant, sinkt die Einspeisevergütung. Wurden zu wenige gebaut, steigt sie leicht, um den Bau einer PV-Anlage attraktiver zu machen und den Ausbau zu steigern. So ergibt sich die Einspeisevergütung für das nächste Quartal. Dazu kommt eine Basisdegression, die die Einspeisevergütung jeden Monat ein wenig senkt. 

Die Bundesregierung plant, die Einspeisevergütung bis Sommer 2022 wieder auf 6,93 Cent pro kWh bei Anlagen bis 10 kW zu erhöhen. Ab Februar 2023 soll der Betrag dann halbjährlich sinken. Das schlägt der Entwurf des EEG 2023 vor. 

Technisch ist es natürlich auch möglich, gar keinen Strom einzuspeisen. Dann kann er entweder direkt vermarktet werden, siehe 5.4 Das Marktprämienmodell, oder er wird komplett selbst genutzt. Bei einer solchen Nulleinspeisung stellen sich Netzbetreiber oft quer. Sollten Sie das wollen, informieren Sie sich entsprechend. Oft ist die Einspeisung von überschüssigem Strom ins Netz die bessere Option. Vor allem, wenn man über keinen oder nur einen kleinen Stromspeicher verfügt und somit überwiegend im Sommer viel überschüssigen Strom erzeugt. Wenn Sie den zinsgünstigen KfW-Kredit 270 in Anspruch nehmen möchten, ist die Einspeisung ins Netz verpflichtend. 

Die Wirkleistungsbegrenzung

Netzbetreiber haben die Aufgabe, für ein stabiles Stromnetz in ihrer Region zu sorgen. Dabei vertrauen sie auch auf die Einspeisung von Solarstrom über PV-Anlagen. Da die Menge des eingespeisten Stroms jedoch ständig variiert, braucht es die Wirkleistungsbegrenzung. Sie verpflichtet Betreiber von PV-Anlagen dazu, dass Anlagen bis 25 kWp Leistung die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 % beschränken müssen (EEG §9). So wird dafür gesorgt, dass das Stromnetz an einem schönen Sommertag um 12 Uhr mittags nicht überlastet, weil viele Menschen nicht Zuhause sind und ganz viele PV-Anlagen überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeisen.

Bei der Regulierung haben Anlagenbetreiber die Wahl: Entweder die Anlage wird dauerhaft auf 70 % abgeregelt oder sie wird per Funk bei Bedarf abgeregelt. Was sich für Sie besser eignet, lässt sich pauschal nicht sagen. Die dauerhafte Abregelung kann natürlich zu Verlusten führen, da die Anlage dann nie die 100 % Leistung bringt, auf die Sie theoretisch ausgelegt ist. Die Steuerung über Funk hingegen erlaubt Ihrem Netzbetreiber ein Ablesen der Ist-Einspeisung und das Steuern dieser.

Die verpflichtende Abregelung wird oft als Nachteil betrachtet, wenn es um die Einspeisevergütung geht. Erfahrungen zeigen jedoch, dass PV-Anlagen aufgrund des Wetters sowieso selten ihr Leistungsmaximum erreichen. Außerdem gleicht die Einspeisevergütung die geringen Verluste aus, die durch die Abregelung entstehen. Um Verlusten komplett zuvorzukommen, sollten Sie aber natürlich weiterhin versuchen, möglichst viel Strom selbst zu verbrauchen. 

Wenn Sie unsicher sind, wie das bei Ihrem Standort für eine PV-Anlage aussieht, beraten wir Sie gerne.
Kontaktieren Sie uns!

Nach Ablauf der Einspeisevergütung

Läuft die Einspeisevergütung Ihrer Anlage bis 2027 aus und erzeugt Ihre Anlage weniger als 100 kWp? Dann haben Sie Glück, denn dann sind Netzbetreiber weiterhin verpflichtet, den Strom Ihrer PV-Anlage abzunehmen und Sie dafür zu bezahlen – wenn Sie denn weiterhin Strom einspeisen möchten. Die Vergütung orientiert sich dann allerdings am Marktpreis, der niedriger als die Einspeisevergütung ist und von dem zusätzlich eine Vermarktungsgebühr abgezogen wird. Für den Wechsel von der geförderten in die ausgeförderte Einspeisevergütung müssen Sie nicht tätig werden, das macht der Netzbetreiber ganz automatisch. Wie es nach 2027 weitergeht, soll bis dahin geregelt werden. 

Alternativ können Sie jederzeit in die Direktvermarktung wechseln oder auf 100 % Eigenverbrauch umrüsten. Bei letzterem lohnen sich ein Stromspeicher und/oder eine Solar Cloud als Ergänzung Ihrer Anlage. Dann können Sie Ihren Strom nachts und im Winter nutzen und, mit einer Solar Cloud, auch örtlich unabhängig. Zum Beispiel, um Ihr E-Auto an Ladestationen deutschlandweit zu laden oder um Ihr Ferienhaus zu versorgen.

Für Betreiber von PV-Anlagen mit mehr als 100 kWp Leistung ist die Direktvermarktung nach Marktprämienmodell bereits Pflicht. Dieses Modell erklären wir weiter unten im Detail.

Was sind die wichtigsten Änderungen der EEG-Novelle 2021?

Das Eneuerbare-Energien-Gesetz EEG wurde im Jahr 2000 eingeführt. Die ersten damit geförderten Anlagen sind also mittlerweile „ausgefördert“. Was danach mit ihnen passieren sollte, war lange unklar. Daher wurde 2021 eine Neuerung des EEG verabschiedet. Dabei ging es zum Beispiel um die obige Regelung zum Umgang mit den Anlagen nach Ablauf der Einspeisevergütung. Doch das sind nicht alle Änderungen, die 2021 erfolgten … 

Die wichtigen Änderungen der EEG-Novelle 2021 im Überblick:

Umgang mit Anlagen nach der Einspeisevergütung
Wegfall der anteiligen EEG-Umlage auf Eigenverbrauch bei Anlagen bis 30 kWp ab Juli 2022
Wegfall der Gewerbesteuer bei Mieterstrom
Anstieg des Mieterstromzuschlags
Förderung von Mieterstrom durch Quartierlösungen

Ganz wichtig:
Um die PV-Förderung durch die Einspeisevergütung zu erhalten, müssen Sie die Stammdaten Ihrer PV-Anlage über das PV-Meldeportal in das sogenannte „Marktstammdatenregister“ eintragen. 

Förderung von Eigenverbrauch

Eine Vergütung von Eigenverbrauch des eigens hergestellten Solarstroms wurde mit dem EEG 2009 eingeführt, aber bereits mit dem EEG 2012 wieder eingestellt. Damals sollte der Eigenverbrauch von Solarstrom gefördert werden. Heute ist die Förderung von Eigenverbrauch nur noch für PV-Anlagen zu beantragen, die zwischen 01.01.2009 und 31.03.2012 in Betrieb genommen wurden. Das geht aber auch nachträglich noch. Dennoch sparen Sie natürlich auch mit allen anderen PV-Anlagen weiterhin, wenn Sie den Strom selbst nutzen – die Kosten sind gerade jetzt deutlich niedriger als beim Netzbetreiber. Und das wird auch so bleiben, wenn man sich die Entwicklung der Strompreise in den letzten Jahren anguckt …

Dazu kommt eine Änderung durch die EEG-Novelle 2021: Bis dahin musste bei Anlagen größer 10 kWp für jede selbst verbrauchte kWh 40 % der EEG-Umlage gezahlt werden. Das ist seit 2021 bei Anlagen bis 30 kWp nicht mehr der Fall, sodass sich der Eigenverbrauch seither noch mehr lohnt. 

Förderung von Mieterstrom

Bei Ihrer Recherche zur Photovoltaik Förderung wird Ihnen auch der Begriff „Mieterstrom“ schon begegnet sein. Dabei handelt es sich um Strom von einer PV-Anlage, der ohne Umwege den Bewohnern des Hauses zur Verfügung gestellt wird. So sollen nicht nur Eigenheimbesitzer von einer PV-Anlage profitieren können, sondern zum Beispiel auch Mieter von Mehrfamilienhäusern.

Genau wie Strom aus der eigenen PV-Anlage, wird auch der Mieterstrom staatlich bezuschusst. Die Höhe der Förderung wird ebenfalls vom EEG geregelt.

Seit der EEG-Novelle 2021 wird der Mieterstrom auch als Quartierstrom bezeichnet, der Begriff also weiter gefasst. Der Strom muss nun nicht mehr vom gleichen Gebäude kommen, sondern darf auch im selben Quartier geliefert und verbraucht werden. Zudem entfällt mit der EEG-Novelle 2021 die Gewerbesteuer, was Mieterstrom noch einmal deutlich attraktiver macht. 

Sie betreiben eine entsprechende PV-Anlage? Dann können Sie den Mieterstromzuschlag vom Netzbetreiber einfordern. Voraussetzung dafür ist, dass die PV-Anlage über maximal 100 kWp Leistung verfügt. Der Strom darf außerdem nicht durch das allgemeine Versorgungsnetz geleitet werden, sondern muss innerhalb des Quartiers verbraucht werden. Der Mieterstromzuschlag ist niedriger als die Einspeisevergütung, da Sie als Vermieter nicht nur den Zuschlag, sondern auch die Erlöse aus dem Stromverkauf erhalten. Er bietet damit eine gute Möglichkeit, Strom aus PV-Anlagen bis 100 kWp auch nach dem Auslaufen der Einspeisevergütung wirtschaftlich zu nutzen. Der PV-Strom hat dabei das Recht auf Vorrangeinspeisung. 

Förderung Photovoltaik 2022: Das plant die Ampelregierung

Seit der Wahl der neuen Bundesregierung im Herbst 2021 tut sich auch im Bereich der PV Förderung einiges: Die Regierung plant erneuerbare Energien in den nächsten Jahren deutlich auszubauen. Konkret sollen 80 Prozent des Bruttostrombedarfs im Jahr 2030 aus erneuerbaren Energien kommen. Dazu soll auch der Bereich der Solarenergie stark ausgebaut werden. Zur Solarenergie zählen Solarthermieanlagen, aber eben auch PV-Anlagen zur reinen Stromerzeugung. Laut Regierung wurde das Ziel des PV-Ausbaus bis 2030 zudem von 100 Gigawatt auf 200 Gigawatt erhöht. Um das zu schaffen, müssen in den kommenden Jahren noch knapp 140 Gigawatt Leistung gebaut werden, pro Jahr also 15 Gigawatt.

Es wurde daher bereits in einigen deutschen Bundesländern eine PV-Pflicht erlassen. In Baden-Württemberg zum Beispiel müssen Nichtwohngebäude ab 01.01.2022 eine PV-Anlage anbringen. Ab 01.05.2022 gilt das dann auch für den Neubau von Wohngebäuden, ab 01.01.2023 auch bei Dachsanierungen. Diese Gesetzesänderungen werden auch die Nachfrage nach entsprechenden Fördermitteln stark steigen lassen. Möchten Sie in diesem Jahr noch Fördermittel beantragen, sollten Sie diese also möglichst schnell beantragen. 

Eine weitere Anpassung der Regierung im Bereich der PV Förderung bezieht sich auf die Finanzierung der Einspeisevergütung. Diese wird bisher von allen Verbrauchern gezahlt, durch einen Aufschlag auf den Strompreis. Diese sogenannte „EEG-Umlage“ entfällt in Zukunft, die Einspeisevergütung soll dann vom Haushalt bezahlt werden. Ursprünglich war diese Anpassung erst für Januar 2023 geplant. Mittlerweile wurde sie aufgrund der erhöhten Strompreise auf Juli 2022 vorgezogen.

Um die ehrgeizigen Ziele in Bezug auf den Klimawandel zu erreichen, wird aktuell schon an der EEG 2023 gearbeitet. 

Förderangebote von den Ländern

Neben dem Bund gibt es auch von einzelnen Ländern Förderprogramme für PV-Anlagen. Bezuschusst wird in der Regel der Kauf eines Stromspeichers, oftmals nur im Zusammenhang mit dem Kauf einer neuen PV-Anlage. Wie auch bei den bundesweiten Fördermitteln müssen Sie die Zuschüsse beantragen, bevor Sie einen Auftrag erteilen. Bedingung ist zudem bei allen Förderprogrammen, dass die Anlage mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist. Und Sie erhalten die Fördermittel nur, wenn die Anlage im jeweiligen Bundesland installiert wird. Auf die Förderprogramme in Baden-Württemberg und Bayern möchten wir im Folgenden genauer eingehen, da die meisten unserer Kunden aus der Region kommen. Sie können alle Förderprogramme jederzeit über die Förderdatenbank des Bundes finden.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gibt es zwei Förderprogramme, die für Sie als zukünftiger PV-Betreiber interessant sind: den „BW-e-Solar-Gutschein“ und das Förderprogramm „Netzdienlich Photovoltaik-Batteriespeicher“.

Mit dem „BW-e-Solar-Gutschein“ werden die Anschaffung eines E-Autos und einer entsprechenden Ladestation, einer sogenannten Wallbox, im Zusammenhang mit einer PV-Anlage gefördert. Für den Kauf oder das Leasing des E-Autos erhalten Sie hier 1.000,00 Euro. Beachten Sie aber, gefördert werden nur E-Pkw (m1), vierrädrige E-(Leicht)-Kraftfahrzeuge (L6e und L7e) sowie leichte E-Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen (N1) mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb bis einschließlich 160 kWp. Zusätzlich erhalten Sie 500,00 Euro für die Installation einer Wallbox in Verbindung mit der Fahrzeuganschaffung. Beides gilt, wie gesagt, nur im Zusammenhang mit einer PV-Anlage.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Landes Baden-Württemberg.

Bayern

In Bayern wird im Rahmen des „10.000-Häuser-Programms“ unter dem Unterpunkt „PV-Speicher-Programm“ die Anschaffung eines Stromspeichers in Kombination mit einer PV-Anlage gefördert. Die Höhe der Förderung liegt je nach Speicherkapazität (kWh) und Anlagengröße (kWp) zwischen 500,00 Euro und 2.375,00 Euro. Der Speicher muss mindestens eine Kapazität von 5 kWh haben, die Anlage mindestens 5 kWp leisten, um den Mindestzuschuss von 500,00 Euro zu bekommen. Früher wurden über das Programm auch Wallboxen, also Ladestationen für E-Autos gefördert, doch seit die KfW das macht, ist das nicht mehr der Fall. Aktuell sind die Fördermittel dieses Programms leider ausgeschöpft. Laut der Website werden im Lauf des Jahres gegebenenfalls weitere Mittel freigegeben.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Landes Bayern.

Förderangebote von Kommunen

Zusätzlich zu den großen Förderangeboten gibt es natürlich auch auf kleiner Ebene mittlerweile einige. Im Folgenden möchten wir auf die größten kommunalen PV-Förderangebote in Baden-Württemberg und Bayern eingehen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Gewähr. Sie können alle Förderprogramme jederzeit über die Förderdatenbank des Bundes finden.

Baden-Württemberg

Förderung Photovoltaik – Essen

In Essen werden mit dem Förderprogramm „Solar-Offensive“ seit Januar 2022 PV- und Solarthermieanlagen gefördert. Das gilt nicht nur für Neubauten, sondern auch die nachträgliche Ausstattung eines Hauses mit einer PV- oder Solaranlage. Die Förderung für PV-Anlagen beginnt mit 500,00 Euro für Anlagen mit 1 bis 2 kWp.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Essen.

Förderung Photovoltaik – Karlsruhe

Die Stadt Karlsruhe bezuschusst im Rahmen des Förderprogramms „Klimabonus Karlsruhe“ das Erreichen einer Effizienzhaus-Klasse – und zwar zusätzlich zum Bund. Hier können Sie für ein Gebäude bis zu 17.000 Euro Fördergelder erhalten. PV-Anlagen in den Richtlinien des Programms aber auch noch einmal explizit genannt: Bei Gebäuden mit einer Wohnfläche von bis zu 400 Quadratmetern können Sie für die Installation einer PV-Anlage 500,00 Euro pro kWp Leistung erhalten, abzüglich 0,02 kWp pro Quadratmeter. Die maximale Fördersumme beträgt 2.500,00 Euro. Erfüllt werden müssen die Anforderungen des Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes Baden-Württemberg (EWärmG). 

Bei der Installation von Fassaden-PV-Anlagen und Hybrid-Modulen mit PV- und Solarthermieerzeugung (PVT-Modulanlagen) kommen 100,00 Euro Förderung pro kWp dazu, maximal 1.000,00 Euro pro Gebäude. Zudem werden die Kosten einer professionellen Steuererstberatung im Zusammenhang mit der Installation einer PV-Anlage mit bis zu 500,00 Euro bezuschusst.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Karlsruhe.

Förderung Photovoltaik – Radolfzell

In Radolfzell werden PV-Anlagen in 2022 mit dem Programm „100 Dächer“ gefördert. Gewerbe können bei der Energieagentur Kreis Konstanz eine Beratung in Anspruch nehmen. Die Kosten von circa 1.000,00 Euro werden vom Förderprogramm übernommen. Privatpersonen können Stromspeicher, die zusammen mit einer neuen PV-Anlage installiert werden, bezuschussen lassen. Die Anlagen müssen ans Verteilernetz angeschlossen sein und der Auftrag darf nicht vor dem 01.01.2022 erteilt worden sein. Die Summe hängt von der Größe des Speichers ab, je kWh sind es 250,00 Euro. Gefördert wird bis zu einer maximal nutzbaren Speicherkapazität von 1,0 kWh pro kWp PV-Leistung. Zudem werden auch Balkonmodule mit pauschal 200,00 Euro gefördert.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Radolfzell.

Förderung Photovoltaik – Stuttgart

Im Rahmen der „Solaroffensive“ bezuschusst die Stadt Stuttgart die Errichtung von PV-Anlagen. Dabei geht es nicht um die Kosten für die Anlage, sondern um begleitende Maßnahmen. Dazu gehört zum Beispiel das Stellen eines Baugerüsts, die Installation eines Zählerschranks, die Ertüchtigung des Dachs oder auch das Anbringen eines Blitzschutzes. Die Höhe der Fördersumme richtet sich dabei nach der Leistung der Anlage. Sie können pro Kilowatt bis zu 350,00 Euro erhalten. Installieren Sie die Anlage auf einem Dach mit Begrünung oder an der Fassade, können es sogar bis zu 450,00 Euro pro Kilowatt sein. Zusätzlich können Sie für einen Stromspeicher in Verbindung mit der PV-Anlage bis zu 300,00 Euro je kWh Speicherkapazität erhalten.

Über das gleiche Programm gibt es auch in Verbindung mit E-Autos einige Förderangebote: Die Stadt unterstützt die Installation von Ladestationen, sogenannten Wallboxen, in Gewerbe- und Geschossbauten mit bis zu 1.000,00 Euro pro Ladepunkt. Dabei geht es nicht um die eigentliche Anlage, sondern um die Kosten der „vorgelagerten Infrastruktur“. Dazu zählen beispielsweise ein Wanddurchbruch, eine Zählerschranke oder Kosten für die Verkabelung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Stuttgart.

Bayern

Förderung Photovoltaik – Erlangen

In Erlangen werden CO2-mindernde Maßnahmen an Gebäuden gefördert, darunter PV-Anlagen. Förderfähig sind hier PV-Anlagen, Plug-In-Anlagen, Batteriespeicher für PV-Anlagen sowie Solarthermieanlagen. Die Zuschüsse der Stadt sind nicht nur mit den Angeboten des Bundes kombinierbar, sondern auch mit dem PV-Speicher-Programm des Landes Bayern.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Erlangen und bei der städtischen Energieberatung Erlangen.

Förderung Photovoltaik – Freiburg

In Freiburg gibt es das Förderprogramm „Klimafreundlich wohnen“. Damit unterstützt die Stadt bereits seit 2002 private Hausbesitzer mit finanziellen Zuschüssen. Die Förderung teilt sich in drei Bereiche ein: 

  1. Gebäudehülle optimal gedämmt
  2. Heizung und Lüftung effizient und erneuerbar
  3. Erneuerbare Stromerzeugung mit einer PV-Anlage

Zu jedem der Bereiche können Sie eine umfangreiche Erstberatung in Anspruch nehmen, die entweder stark bezuschusst oder gegebenenfalls sogar kostenlos ist. So zum Beispiel die kostenlose Beratung für PV-Interessierte, in der Sie über wirtschaftliche und technische Aspekte einer PV-Anlage informiert werden. Zudem wird die erste Steuererklärung, die Sie nach Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage erstellen, durch das Programm finanziell unterstützt. Voraussetzung ist, dass Sie eine entsprechende Beratung durch einen Steuerberater in Anspruch nehmen. Hierfür erhalten Sie 500,00 Euro. 

Auch die materiellen Anschaffungen werden vom Förderprogramm der Stadt großzügig unterstützt:

Für Stromspeicher erhalten Sie beim erstmaligen Errichten Ihrer PV-Anlage 150,00 Euro pro kWh, maximal aber 1.500,00 Euro. Um eine Dachvollbelegung zu fördern, können Sie für PV-Anlagen, die die Mindestgröße des Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmG) überschreitet, zusätzliche Fördermittel erhalten. Die genaue Höhe hängt von der Größe Ihrer Anlage ab, für jede kWp gibt es 150,00 Euro. Die Mindestförderhöhe beträgt 200,00 Euro, das Maximum sind 1.500,00 Euro.

PV-Anlagen, die an Fassaden angebracht werden oder auf intensiv genutzten Grünflächen, werden durch einen Innovationsbonus noch einmal besonders gefördert. Das Gleiche gilt für kombinierte PV/Solarthermie-Kollektoren. Es muss sich dabei um eine Neuanlage handeln, die nicht vor dem 01.09.2019 errichtet worden sein darf.

Auch Balkonmodule hat die Stadt Freiburg im Blick und vergibt dafür einen Pauschalzuschuss von 200,00 Euro für die Anschlusskosten mit einem Wieland-Stecker.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Freiburg. 

Förderung Photovoltaik – Günzburg

Die Stadt Günzburg fördert seit Juli 2021 über das Programm „Nachhaltiges, energieoptimiertes Bauen und Sanieren in GZ“ kleine PV-Balkonmodule, eine PV-Dachvolleblegungen und PV-Fassadenanlagen. Für Kleinstanlagen erhalten Sie einen Pauschalzuschuss von 100,00 Euro. Bei der Dachvollbelegung bekommen Sie für Anlagen, die größer sind als 5 kWp, 150,00 Euro pro kWp, mindestens 300,00 Euro, maximal 1.500,00 Euro. Bei Fassadenanlagen erhalten Sie 150,00 Euro pro kWp, unabhängig von der Anlagengröße. Auch hier liegt die Mindestförderung bei 300,00 Euro und die Maximalförderung bei 1.500,00 Euro.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Günzburg.

Förderung Photovoltaik – München

Auch die Stadt München fördert PV-Anlagen mit ihrem Programm „Energieeinsparung“. Bei der Neuerrichtung erhalten Sie 200,00 Euro je kWp für bis zu 10 kWp. Ist Ihre Anlage größer, bekommen Sie für jedes zusätzliche kWp zudem 100,00 Euro. Gefördert werden maximal die ersten 30 kWp einer PV-Anlage, die aber größer sein darf. Ist die Anlage an einer Fassade angebracht, erhalten Sie dafür zusätzlich 200,00 Euro je kWp. Unterliegt das betreffende Gebäude Auflagen des Denkmalschutzes und es wird ein entsprechendes Verfahren benötigt, erhalten Sie zudem 3.000,00 Euro Zuschuss je Anlage. 

Gefördert wird auch das Mieterstromkonzept: in Bestandsbauten mit 4.000,00 Euro je Anlage, in Neubauten mit 1.000,00 Euro je Anlage. Insgesamt sind jedoch maximal 50 Prozent der nachgewiesenen Netto-Investitionskosten für die bauliche Umsetzung des Konzepts förderfähig. Benötigen Sie im Zusammenhang mit der Errichtung der PV-Anlage eine qualitätssichernde Baubegleitung, können Sie dafür einen Förderbonus beantragen. 

Bis zum 19.01.2022 wurden auch Batteriespeicher gefördert. Diese Förderung gibt es seither nicht mehr, wie der Münchner Stadtrat beschlossen hat. Dafür wurde bei der Sitzung am 19.01.2022 auch der Beschluss für die ursprünglich vorgesehene befristete Förderung von PV-Anlagen bis 31.03.2022 aufgehoben. Es können daher auch danach noch entsprechende Förderanträge gestellt werden. Anträge, die vor dem 21.02.2022 gestellt wurden, sind von den neuen Regelungen noch nicht betroffen (FES-Richtlinie, Stand: 07.03.2022).

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt München und in der FES-Richtlinie.

Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

Neben der direkten PV Förderung stehen Ihnen natürlich noch einige andere Möglichkeiten zur Verfügung. Eine Auswahl möchten wir hier vorstellen.

Zuschuss von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Neben der KfW und dem EEG gibt es im Bereich der PV Förderung noch die BEG, die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Aber aufgepasst: Die BEG fördert PV-Anlagen nicht direkt. Man kann sie allerdings indirekt im Rahmen eines Neubaus, eines Ersterwerbs oder einer Sanierung über die BEG mitfördern lassen. Diese fördert die BEG, sobald eine gewisse Effizienzhaus-Klasse erreicht wird. Um diesen zu erreichen, sind erneuerbare Energien notwendig -– beispielsweise über eine PV-Anlage. Grob gilt: Je umfangreicher die Einbindung, desto höher die Förderung.

Sind Sie an einer BEG-Förderung interessiert, sollten Sie das gut durchrechnen. Wenn Sie die entsprechenden Kosten bereits ohne die PV-Anlage erreichen, dann klammern Sie diese besser aus der BEG-Förderung aus und beantragen dafür den zinsgünstigen KfW-Kredit. So erhalten Sie insgesamt mehr Fördermittel. Zudem lässt sich die BEG-Förderung nicht mit der Einspeisevergütung kombinieren! 

Zinsgünstiger Kredit bei einer Bank

Wir empfehlen Ihnen, sich bei Kreditinstituten umzuhören. Einige Banken bieten zur Förderung von PV-Anlagen nämlich spezielle „Solarkredite“ zu Sonderkonditionen an. Vielleicht gehört Ihre Hausbank ja dazu? Oder Sie informieren sich direkt bei einer auf entsprechend spezialisierten Bank, wie der Umweltbank. Sind die Fördermittel des KfW-Kredits ausgeschöpft, kann ein solcher Kredit eine gute Alternative sein. Steht der KfW-Kredit auch noch zur Wahl, vergleichen Sie die Konditionen genau, um das für Sie beste Angebot zu finden. 

Photovoltaik-Zuschüsse von Energieversorgern

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Energieversorger danach, ob es Zuschüsse im Photovoltaik-Bereich gibt. Gerade Stadtwerke bieten Ihren Kunden oft einen Aufschlag auf die Einspeisevergütung. Manchmal werden auch Investitionszuschüsse beim Kauf einer neuen PV-Anlage angeboten. Sie können teils sogar die gesamte Anlage inklusive Stromspeicher direkt über den Energieversorger finanzieren. Voraussetzung ist dabei aber natürlich immer, dass Sie Kunde des jeweiligen Anbieters sind.

Das Marktprämienmodell

Sie sind an einer PV-Anlage mit über 30 kWp interessiert oder haben bereits eine solche? Dann sollten Sie darüber nachdenken, den eigens erzeugten Strom direkt an der Börse zu vermarkten. Für Anlagen mit über 100 kWp ist die Direktvermarktung seit Jahren Pflicht, doch auch mit einer kleineren Anlage können Sie sich jederzeit freiwillig dafür entscheiden. Sie verzichten dann auf die Einspeisevergütung nach EEG und sind auf die Nachfrage an der Börse angewiesen. Dafür erhalten Sie oft etwas höhere Einnahmen, da Sie zusätzlich zum Verkaufserlös eine Marktprämie erhalten.

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Steuer: Indirekte Förderung durch steuerliche Abschreibung

Auch durch steuerliche Abschreibungen können Sie bei der Anschaffung einer PV-Anlage profitieren. Wie genau, hängt davon unter anderem davon ab, ob Sie die Anlage als Privatperson oder als Unternehmen kaufen. Der Clou: Selbst wenn Sie die Anlage als Privatperson kaufen, können Sie durch die Einspeisung des Stroms ins öffentliche Stromnetz zu einem gewerblichen Stromproduzenten werden. Dazu melden Sie ein Gewerbe an – und können entsprechende Ausgaben dann steuerlich geltend machen. Zum Beispiel die Anschaffungskosten oder Reparatur- und Wartungskosten.

Sie möchten mehr zum Thema PV-Anlage und Steuern erfahren?
Lesen Sie unseren Ratgeber zu steuerlichen Tipps!

Die optimale Förderung finden – so geht’s!

Sie sind nun ausführlich zum Thema PV Förderung informiert – aber welches Förderangebot ist das richtige für Sie? Das lässt sich pauschal kaum beantworten. Bauen Sie die PV-Anlage im Rahmen weiterer Umbau-/Sanierungsmaßnahmen zum Effizienzhaus ein? Dann sollten Sie sich auf jeden Fall mit der BEG-Förderung beschäftigen. Diese kann Sie nicht nur bei der Finanzierung der PV-Anlage, sondern auch in Bezug auf die weiteren baulichen Maßnahmen unterstützen. Beachten Sie jedoch, dass Sie dann keinen Anspruch mehr auf die Einspeisevergütung nach EEG haben. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Menschen für die Kombination aus zinsgünstigem KfW-Kredit und Einspeisevergütung. 

Wie immer Sie sich entscheiden – wichtig ist, dass Sie sich im Voraus umfassend informieren. Erkundigen Sie sich unbedingt auch bei Energieversorgen, Ihrer Hausbank und gegebenenfalls einer auf Solarkredite spezialisierten Bank. Gerade weil die größeren Förderangebote schnell ausgeschöpft sind, lohnt sich das.

Achten Sie dabei auf folgende Fragestellungen: 

  • Wird die Anschaffung einmalig oder der Betrieb regelmäßig gefördert?
  • In welcher Form erfolgt die Förderung? Tilgungszuschuss, zinsgünstiger Kredit, usw.
  • Wie hoch ist die Förderung für Ihre Anlage und Ihren Standort?
  • Bei einem Kredit: Bis wann müssen Sie ihn zurückzahlen? Zu welchem Zinssatz?
  • Mit welchen Förderangeboten kann dieses kombiniert werden?
  • Sind noch Fördermittel vorhanden?
  • Wird ein Speicher nur beim Kauf der PV-Anlage gefördert oder kann dieser nachgerüstet werden?

Übrigens:
Bei einer umfangreichen Beratung zur Wahl Ihrer PV-Anlage werden Sie in der Regel auch über Fördermöglichkeiten informieren.

Kontaktieren Sie uns gerne, wir stehen Ihnen kostenlos und unverbindlich zur Seite!

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Photovoltaik Förderung

Über das EEG werden Maßnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien geregelt. Bis 2050 soll 80 Prozent des Gesamtbedarfs an Strom aus erneuerbaren Energien stammen – damit das klappt, muss einiges getan werden. Das EEG schreibt daher eine Einspeisevergütung vor, die zum Bau einer PV-Anlage anregen soll. Das ist die Vergütung, die Sie von Ihrem Netzbetreiber für das Einspeisen von Solarstrom ins öffentliche Netz bekommen. Bei vielen Förderangeboten ist es Pflicht, dass Ihre PV-Anlage ans Netz angeschlossen ist und eine gewisse Menge Strom ins öffentliche Netz einspeist. Die Bezahlung dafür regelt das EEG einmal pro Quartal. Jeden Monat sinkt die Einspeisevergütung durch die Basisdegression zusätzlich noch ein wenig mehr. Da der Ausbau der PV-Anlagen gut voran geht, sinkt die Einspeisevergütung seit Jahren. Ausschlaggebend für die Anpassung ist die Zahl der neuen PV-Anlagen in Abhängigkeit zum für den jeweiligen Zeitraum geplanten Ausbau.

Das EEG regelt aber im Bereich der PV-Förderung zudem die Förderung von Eigenverbrauch und Zuschüsse für Mieterstrom.

Ja, über den zinsgünstigen KfW-Kredit 270 können Batteriespeicher auch als Nachrüstungsmaßnahme gefördert werden. Erkundigen Sie sich auch lokal, ob es entsprechende Förderangebote gibt. Die Bundesländer Sachsen und Thüringen zum Beispiel fördern Batteriespeicher auch nachträglich.

Die kostenlose Installation einer PV-Anlage ist durch eine Förderung des BEG nicht möglich. Sie können aber einen Zuschuss von 50 Prozent erhalten. Beachten Sie dabei aber, dass die BEG eine PV-Anlage nicht direkt fördert, sondern nur indirekt als eine mehrerer Maßnahmen zur Erreichung einer Effizienzhaus-Klasse. Wird Ihre PV-Anlage über die BEG gefördert, haben Sie außerdem keinen Anspruch mehr auf die Einspeisevergütung laut EEG. Rechnen Sie hier also gründlich durch, was sich für Sie rentiert.

Ja! Wer beim Hausbau, beim Umbau oder bei einer Sanierung auf erneuerbare Energien setzt, wie es teils ja auch schon gesetzlich vorgeschrieben ist, wird dabei staatlich unterstützt. Zuständig dafür ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG. Maßnahmen im Rahmen der erneuerbaren Energieerzeugung, also zum Beispiel die Installation einer PV-Anlage, werden aber auch durch gesonderte Förderprogramme einzeln bezuschusst. Informieren Sie sich dazu zum Beispiel in unserem Ratgeber zur PV Förderung.

Die genauen Voraussetzungen hängen vom jeweiligen Förderangebot ab. In der Regel müssen die Anlagen aber die folgenden Anforderungen erfüllen: 

  • Fachgerechte Installation der PV-Anlage (muss ggf. bescheinigt werden)
  • Stromzähler
  • Professionell verlegter Anschluss ans öffentliche Stromnetz
  • Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz (Nulleinspeisung ist nur technisch möglich)
  • Zur Vermeidung von Netzüberlastungen: Fernsteuerung zur Regulierung der Leistung durch den Netzbetreiber oder dauerhafte Abregelung auf 70 % 
  • Einwilligung zur Installation vom Eigentümer des Gebäudes
  • Mindestleistung / Maximalleistung, abhängig vom Förderangebot
  • In Baden-Württemberg: Erfüllung der Anforderungen des Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes (EWärmG)

Ob sich die Anschaffung eines Stromspeichers für Sie lohnt, hängt von vielen Faktoren ab. Dazu zählen zum Beispiel die Größe Ihrer PV-Anlage, die Anschaffungskosten eines entsprechenden Speichers und die Strommenge, die Sie im Jahr „übrig“ haben. Generell ist ein Stromspeicher aber interessant, weil Sie dann mehr von Ihrem selbst erzeugten Strom nutzen können. Gerade bei den steigenden Stromkosten ist das überaus attraktiv. Aber auch, wenn Sie an die Zeit nach dem Auslaufen der Einspeisevergütung denken. Vor allem, weil Stromspeicher, die zusammen mit der PV-Anlage angeschafft werden, bei Förderprogrammen oft mit bezuschusst werden.

Wir beraten Sie gerne, wenn Sie unsicher sind, welcher Stromspeicher für Sie infrage kommt und welche Kosten damit verbunden sind.
Kontaktieren Sie uns jederzeit!

Ja, es gibt weiterhin viele Förderangebote von Bund, Ländern und Kommunen – und darüber hinaus. Je nach Förderprogramm geht es dabei um reine PV-Anlagen, um Solarthermieanlagen oder eine Kombination. Schauen Sie sich gerne unseren Ratgeber zur PV Förderung an, um einen ersten Eindruck zu bekommen. 

Ja, das entsprechende Förderprogramm heißt „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, kurz BEG. Über die BEG können Sie Förderungen für Effizienzhäuser erhalten, deren Höhe vom Effizienzgrad abhängt. Um diese Effizienzgrade zu erreichen, müssen erneuerbare Energien in Anspruch genommen werden. So können Sie über die BEG-Förderung indirekt auch eine PV-Anlage mitfinanzieren.

Beachten Sie immer, dass sich nicht alle Förderprogramme miteinander kombinieren lassen! Die BEG-Förderung können Sie zum Beispiel nicht zusammen mit der Einspeisevergütung erhalten. Ersteres ist eine einmalige Förderung der Anschaffung, letzteres eine regelmäßige Vergütung der betrieblichen Art. Hier bekommen Sie über 20 Jahre hinweg eine Vergütung für den von Ihnen ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstroms. Vielleicht können Sie die PV-Anlage bei der BEG-Förderung ja auch ausschließen? Dann könnten Sie die Anschaffung Ihrer PV-Anlage mit einem zinsgünstigen KfW-Kredit finanzieren und regelmäßig von der Einspeisevergütung profitieren. Und alle anderen Baumaßnahmen fördert die BEG.

Übrigens: Vorgänger des BEG-Förderprogramms war das Förderprogramms „Heizen mit Erneuerbaren Energien“, das bis zum 31.12.2020 Solar-Kollektoren-Anlagen bei Neubauten mit 30% der förderfähigen Kosten gefördert hatte.

Ja und nein. Ja, es gibt für all diese Dinge Fördermittel. Nein, Sie erhalten diese nicht gesammelt über ein Förderangebot, sondern indem Sie verschiedene Förderangebote kombinieren.

Die Einrichtung einer PV-Anlage wird zum Beispiel durch die KfW direkt gefördert oder indirekt über die BEG, wenn Sie ein Effizienzhaus errichten, erwerben oder einen Altbau entsprechend sanieren. Speicher werden in Bayern und Baden-Württemberg auf Landesebene in Kombination mit dem Erwerb einer PV-Anlage gefördert.

Die Anschaffung einer Ladestation für Ihr E-Auto, also eine Wallbox, wurde bundesweit lange über die KfW gefördert (Programm 440), doch das Programm wurde eingestellt. Mittlerweile können Sie es alternativ über das KfW-Programm 441 probieren. In Baden-Württemberg können Sie eine Wallbox zudem über den BW-e-Solar-Gutschein fördern lassen.

Sie sehen, die Welt der PV Förderungen ist vielseitig und es kommt sehr stark darauf an, in welchem Bundesland sich PV-Anlage, Speicher und Wallbox befinden werden. Zu beachten ist außerdem, inwieweit sich die unterschiedlichen Förderprogramme kombinieren lassen. Informieren Sie sich daher ausführlich über alle Fördermöglichkeiten, zum Beispiel in unserem Ratgeber zur PV Förderung.

In der Regel gelten die Förderprogramme für alle gängigen Lithium-Ionen-Technologien. Oft hängt die Höhe der Fördermittel allerdings von der Größe des Speichers ab. Informieren Sie sich daher bei jedem Förderangebot darüber, welche Bedingungen gelten und bringen Sie die Unterlagen am besten zu Ihrem Solar-Berater mit. So können Sie vor dem Kauf sicherstellen, dass Sie am Ende auch die Fördersumme erhalten.

Wir führen ganz bewusst nur Speicher von SENEC, die SolarEdge Energy Bank sowie den ersatzstromfähigen Speicher E3 DC.
Kontaktieren Sie uns, wir erzählen gerne mehr dazu!

Im Einzelnen kommt das darauf an, was Sie ausgeben möchten. Durch die starke Förderung des PV-Ausbaus in Deutschland sind die Fördermöglichkeiten aktuell jedoch sehr gut, weswegen wir Ihnen eine eigene PV-Anlage ans Herz legen möchten. Damit bauen Sie nicht nur für die Zukunft, Sie investieren auch in die Zukunft. Und das, ohne am Ende wirklich so viel zu investieren. Denn mit der Auswahl der richtigen Förderangebote können Sie viel Geld sparen. Informieren Sie sich dazu gerne in unserem Ratgeber zur PV Förderung oder sprechen Sie uns an.

Die KfW hat sich der Förderung von Effizienzhäusern verschrieben. Dazu wurden verschiedene KfW-Effizienzhaus-Klassen erstellt, die einen Einfluss auf die Höhe der Fördermittel haben. Gefördert werden nicht nur der Neubau eines Effizienzhauses oder einer entsprechenden Sanierung, sondern auch ausgewählte Einzelmaßnahmen. Dazu zählt auch die Förderung von PV-Anlagen über den zinsgünstigen KfW-Kredit 270, den wir in unserem Ratgeber zur PV Förderung näher beschrieben haben.

Welche Fördersumme Sie für eine PV-Anlage erhalten können, hängt von einigen Faktoren ab. Am wichtigsten sind dabei der Standort der PV-Anlage, die Größe der Anlage und der Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Indirekt spielt leider auch der Zeitpunkt der Antragsstellung oft eine Rolle, da die Förderangebote nur ein begrenztes Budget haben und dieses gegebenenfalls schnell vergriffen ist. Informieren Sie sich also frühzeitig über die verschiedenen Fördermöglichkeiten, zum Beispiel über unseren Ratgeber zur PV Förderung.

Das ist eine gute Frage! Aufpassen müssen Sie vor allem bei den großen Fördermöglichkeiten durch die BEG und der Einspeisevergütung laut EEG. Diese zwei Förderprogramme lassen sich nicht kombinieren! Berechnen Sie hier also im Voraus, was sich für Sie auf lange Sicht eher lohnt.

Die BEG-Förderung erfolgt einmalig und unterstützt Sie bei der Anschaffung Ihrer PV-Anlage. Sie kann aber nur in Anspruch genommen werden, wenn Sie ein Haus kaufen, bauen oder sanieren und eine entsprechende Effizienz-Klasse erreichen. Die Einspeisevergütung hingegen erhalten Sie über 20 Jahre hinweg regelmäßig von Ihrem Netzbetreiber für den Solarstrom, den Sie „übrig haben“ und ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Je nachdem, welche anderen Maßnahmen Sie im Rahmen der BEG noch geltend machen können, kann es sich lohnen, die PV-Anlage bei der BEG-Förderung auszuklammern. Dann können Sie die für die Anlage einen zinsgünstigen KfW-Kredit und die Einspeisevergütung in Anspruch zu nehmen. Diese zwei Programme lassen sich problemlos kombinieren. 

Erkundigen Sie sich auch bei der Beantragung von Förderungen bei Ländern, Kommunen, Energieversorgern und anderen immer, inwieweit sich die Programme kombinieren lassen. Vorsicht ist besser als Nachsicht! 

Man spricht von einer Photovoltaik Förderung, wenn es um die Frage geht, wie Photovoltaik-Anlagen (vom Staat) finanziell bezuschusst werden. Es gibt heutzutage eine Vielzahl an Programmen, da es ehrgeizige Ziele zum Ausbau erneuerbarer Energien gibt. Wir informieren in unserem Ratgeber zu PV Förderungen ausführlich darüber.

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4 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Sehr gute Darstellung!
    Wenn ich mit dem 600 Watt Balkonktrftwerk durch die Kriterien gehe, lese ich „bei über 90% Eigenverbrauch bin ich nicht USt pflichtig“. Das ist eine gute Nachrich, aber wie messe ich das?

    Oder gibt es andere Regeln für Balkonkraftwerke?

    Antworten
  • Ingo Busch
    16. Juli 2022 16:52

    Wir haben vor eine PV-Anlage auf unserem Dach instalieren zu lassen (unser Wohnort ist in Brandenburg). Die PV-Anlage besteht aus 24 Stück Hochleistungsmodule,
    Nennleistung pro Modul: 405 Wp, einem Speichersystem: V3 SENEC. Hom 7,5 LI, 7,5 KWh (nutzbare Kapazität), einem Lithium-Ione-Akku (Wechselrichter integriert
    für 3 Strings) und einer Wallbox 11KW.
    Wir unterschreiben den Vertrag in Kürze und die Installation wird ca April/Mai 2023 stattfinden.
    Können wir für diese Anlage Fördermittel beantragen?

    Antworten
    • Guten Tag,
      auf Bundesebene können Sie keine Fördermittel beantragen. Eventuell aber auf Landesebene, Landkreis oder Ihrer Stadt. Das können wir Ihnen von hier aus nicht sagen. Informieren Sie sich doch mal regional, oft gibt es spezielle Förderprogramme.
      Viele Grüße
      Ihr Team von ESS Kempfle

      Antworten

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