Hinweis zum Steuer-Ratgeber
Wer Grunderwerbsteuer zahlt
Die Grunderwerbsteuer spielt in erster Linie eine Rolle für Unternehmen. Wenn diese eine PV-Anlage errichten, handelt es sich dabei oft um eine große Anlage, für die extra Grund und Boden erworben wird. Dann gilt es, die Grunderwerbsteuer zu beachten.
Als Privatperson ist diese Steuerart für Sie wichtig, wenn Sie eine Immobilie kaufen. Dann fällt die Grunderwerbsteuer für den Kaufpreis der Immobilie an. Was, wenn auf dem Gebäude auch eine PV-Anlage installiert ist? Dann kommt es darauf an, wie der Strom genutzt wird.
Eigenversorgung
Wenn Sie die Anlage zur Eigenversorgung nutzen, wird der Kaufpreis anteilig bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer mit angerechnet. Ebenso wie andere feste Gebäudebestandteile wie zum Beispiel die Heizungsanlage, die Dacheindeckung oder feste Bad- und Sanitäreinrichtungen.
Einspeisung
Verkaufen Sie Strom an Energieversorger, zum Beispiel über die Einspeisevergütung, sind Sie Gewerbetreibender. Die PV-Anlage gilt dann steuerrechtlich als Betriebseinrichtung und es wird keine Grunderwerbsteuer fällig. Lassen Sie sich in diesem Fall den Anteil, den die PV-Anlage am Kaufpreis hat, separat ausweisen, damit das Finanzamt nicht zu viel Grunderwerbsteuer ansetzt.