Photovoltaik-Ratgeber Themen Steuer Grunderwerbssteuer

Grunderwerbssteuer bei PV-Anlagen

Was es in Bezug auf die Grunderwerbsteuer bei PV-Anlagen zu beachten gilt? Das erklären wir in diesem Ratgeber.
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Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ist die Grunderwerbsteuer wichtig, wenn ich privat eine PV-Anlage kaufe? Und wie sieht es aus, wenn ich eine Immobilie mit PV-Anlage kaufe? Wir zeigen’s!

Hinweis zum Steuer-Ratgeber

Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen ersten Überblick über steuerrechtliche Regelungen bei Photovoltaikanlagen.

Unser Tipp: Informieren Sie sich vor dem Kauf einer Anlage bei Ihrem Steuerberater, der Sie ausführlich berät.

Steuerrechtliche Vorschriften können sich ändern. Aus diesem Grund übernehmen wir keine Garantie für die in diesem Ratgeber veröffentlichten Informationen.

Wer Grunderwerbsteuer zahlt

Die Grunderwerbsteuer spielt in erster Linie eine Rolle für Unternehmen. Wenn diese eine PV-Anlage errichten, handelt es sich dabei oft um eine große Anlage, für die extra Grund und Boden erworben wird. Dann gilt es, die Grunderwerbsteuer zu beachten.

Als Privatperson ist diese Steuerart für Sie wichtig, wenn Sie eine Immobilie kaufen. Dann fällt die Grunderwerbsteuer für den Kaufpreis der Immobilie an. Was, wenn auf dem Gebäude auch eine PV-Anlage installiert ist? Dann kommt es darauf an, wie der Strom genutzt wird.

Eigenversorgung

Wenn Sie die Anlage zur Eigenversorgung nutzen, wird der Kaufpreis anteilig bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer mit angerechnet. Ebenso wie andere feste Gebäudebestandteile wie zum Beispiel die Heizungsanlage, die Dacheindeckung oder feste Bad- und Sanitäreinrichtungen.

Einspeisung

Verkaufen Sie Strom an Energieversorger, zum Beispiel über die Einspeisevergütung, sind Sie Gewerbetreibender. Die PV-Anlage gilt dann steuerrechtlich als Betriebseinrichtung und es wird keine Grunderwerbsteuer fällig. Lassen Sie sich in diesem Fall den Anteil, den die PV-Anlage am Kaufpreis hat, separat ausweisen, damit das Finanzamt nicht zu viel Grunderwerbsteuer ansetzt.

Ausnahme: In-Dach-Anlage

Handelt es sich um eine PV-Anlage, die im Dach installiert wurde, ersetzt diese zum Teil das Dach selbst. Deshalb wird sie dem Gebäude zugerechnet, selbst wenn Sie Strom einspeisen. Der Kaufpreis der Anlage wird in diesem Fall also zur Berechnung der Grunderwerbsteuer mit herangezogen.

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